Der Grundstein für ein nachhaltiges Projekt ist die fachlich versierte Planung
Wir führen für Sie die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung in allen Leistungsphasen durch. Von der Grundlagenermittlung, über Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung bis hin zur Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen. Die Planung ist die Voraussetzung für die Ausführungsphase Ihres Projektes. Je besser die Planung ist, desto geringer sind die während der Bauzeit auftretenden Risiken.
Grundsätzlich wird die Arbeit in der Architektur in sogenannten Leistungsphasen unterteilt. In unserer Planungsphase gliedern wir die Leistungsphasen 3,4 und 5 ein.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterteilt die vom Architekten zu erbringenden Leistungen in 9 verschiedene Leistungsphasen (LPH).
LPH 3 Entwurfsplanung
In dieser Phase wird der Entwurf zeichnerisch auf Grundlage der Ergebnisse der ersten beiden Leistungsphasen erstellt. Dazu kommt eine Objektbeschreibung, eine Kostenberechnung mit einer Gegenüberstellung zur Kostenschätzung aus LPH 2 und das Fortschreiben des Terminplanes. Darüber hinaus wird das Ergebnis mit den anderen Fachplanungen koordiniert und integriert und mit der Bauaufsichtsbehörde die Genehmigungsfähigkeit des Entwurfs besprochen.
LPH 4 Genehmigungsplanung
Die für eine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde notwendigen Unterlagen werden nunmehr auf- und zusammengestellt, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen formuliert und der Entwurf mit den anderen Unterlagen und Fachplanungen in mehrfacher Ausfertigung bei der Behörde eingereicht.
LPH 5 Ausführungsplanung
Auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und den bei der Baugenehmigung aufgeführten Hinweise, wird nunmehr die Planung in größeren Maßstäben erstellt. Diese „Ausführungsplanung“ ist für die ausführenden Firmen die Vorgabe, wie und was, mit welchen Materialien und an welcher Stelle gebaut werden soll. Die Ausführungsplanung kann, je nach Art und Größe des Objekts, Zeichnungen in sehr unterschiedlichen Maßstäben und unterschiedlichem Detaillierungsgrad enthalten. Die Arbeitsergebnisse der Fachplanungen werden in die Pläne integriert. Der Terminplan wird weiter fortgeschrieben.
Generalplanung
Bei einem Bauvorhaben sind viele Fachingenieure und Sachverständige an der Planung beteiligt. Diese werden in der Regel vom Bauherrn beauftragt. Damit Sie nur einen Ansprechpartner haben, bieten wir auch eine Generalplanung in Form einer Arbeitsgemeinschaft (AG) aller notwendigen Fachplanungen an. Unser Architekturbüro beauftragt die notwendigen Fachingenieure, wie z.B. den Vermesser, den Statiker, den Geologen usw. und koordiniert und beaufsichtigt deren Arbeit.
Die Aufstellung der notwendigen Leistungsbeschreibungen für die Handwerksfirmen wird von uns erstellt und die Prüfung der eingegangenen Angebote vorgenommen. Die Beauftragung der Handwerksfirmen bleibt dem Bauherrn vorbehalten. Weiterhin wird das Bauvorhaben von einem von uns bestellten professionellen Bauleiter beaufsichtigt, der auch die Kosten- und Terminkontrolle übernimmt.
Der Bauherr hat den Vorteil, nur uns, als alleinigen Ansprechpartner zu haben. Für alle an der Planung beteiligten Fachingenieure übernehmen wir die Haftung.
Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns einfach.
Wir freuen uns auf Sie.